Abstract Einreichung

Die Einreichfrist wurde Verlängert auf den 15. Juli 2020

Kriterien für die Abstract-Einreichung

  • Der Abstract darf eine Länge von maximal 2000 Zeichen (inkl. Leerzeichen; ohne Titel und Autoren) nicht überschreiten.
  • Bitte verwenden Sie nur übliche Abkürzungen, alle anderen müssen eingeführt werden.
  • Abstracts zu Studienprotokollen und laufenden Studien sind ausdrücklich erwünscht.
  • Abstracts die Fallbeispiele oder Inhalte aus der Praxis darstellen sind ebenso ausdrücklich erwünscht.
  • Bitte verwenden Sie keine Tabellen oder Abbildungen.
  • Da die Abstracts nicht veröffentlicht werden, dürfen national oder international bereits auf Konferenzen oder in Fachzeitschriften veröffentlichte Abstracts eingereicht werden.

Abstracts werden folgendermaßen strukturiert

  • Hintergrund
  • Ziel
  • Methoden
  • Ergebnisse
  • Schlussfolgerung/Diskussion

Werden in dem Abstract Studienprotokolle oder laufende Studien beschrieben, so sollten die Ergebnisse und Schlussfolgerungen/Diskussion sich auf die zentrale Fragestellung des Abstracts (als Teilaspekt des Vorhabens) beziehen. Dies können die Darstellung bisheriger Erfahrungen, möglicher Schwierigkeiten der (methodischen) Umsetzung, die Frage nach der Angemessenheit des Designs o.ä. sein.

Schlüsselbegriff

Bitte formulieren Sie bis zu drei Schlüsselbegriffe (Keywords).

Präsentationsform

Bitte geben Sie an, ob Sie Ihr Vorhaben als Vortrag oder als Poster präsentieren wollen.

Begutachtung der Abstracts

Alle Abstracts werden begutachtet und gesichtet.

Die Begutachtung erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien

  • Stringenz von Hintergrund/Kontext/Ziel: Ist die Relevanz des Themas ausreichend und klar dargestellt? Ist die Fragestellung/Hypothese schlüssig und aus dem Hintergrund abgeleitet?
  • Qualität der Methoden: Sind Design, Sampling, Methoden der Datenerhebung und -auswertung nachvollziehbar dargestellt und für die Beantwortung der Fragestellung angemessen? Bei Studienprotokollen: Falls z.B. die Wahl des Designs oder der Methoden diskutiert werden sollen, muss dies in der Fragestellung dargelegt werden.
  • Klare Darstellung der Ergebnisse: Sind die zentralen (zu erwartenden) Ergebnisse klar und nachvollziehbar dargestellt?
  • Schlussfolgerung/Diskussion: Werden in den Schlussfolgerungen/der Diskussion Aspekte aus der Fragestellung und den Ergebnissen gezielt aufgenommen?

Ablauf

Bitte senden sie ihren Abstract an: administration@intpsy3.at
Nach der Einreichung per E-Mail wird der/die korrespondierende Autor*in über den Erhalt informiert.

Nach Abschluss des Begutachtungsprozesses wird das Programm durch das wissenschaftliche Komitee zusammengestellt. Die Rückmeldung an die korrespondierenden Autor/innen erfolgt bis Ende Juli 2020.